Die EU hat in den vergangenen Jahren den Wechsel zu nachhaltigeren und energieeffizienteren Angeboten vorangetrieben. Die Lichtbranche gestaltet diesen notwendigen Schritt hin zu vernetzten, personalisierten und immer effizienteren und kreislauffähigen Produkten aktiv mit.
Mit der Umsetzung der Verordnung fördern wir effiziente Beleuchtung zum Wohle der globalen Umwelt, des menschlichen Komforts sowie der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.
Bei LEDVANCE bieten wir bereits eine breite Palette effizienter Alternativen an und arbeiten an innovativen Beleuchtungstechnologien, um den Lebenszyklus von Produkten zu verbessern.
Ökodesign lässt sich als umweltgerechte Produktgestaltung verstehen, welches zum Ziel hat, die während des kompletten Produktlebenszyklus verursachten Umweltauswirkungen zu verringern.
Es ist uns wichtig, ökologisch durchdachte Produkte zu entwickeln, um hierdurch nachhaltig zur Schonung von Ressourcen beizutragen. Aus diesem Gedanken heraus entstehen Qualitätsprodukte, welche sich durch ihre hohe Lebensdauer und Energieeffizienz auszeichnen. Durch einen auf Nachhaltigkeit ausgelegten Produktlebenszyklus, welcher von der Produktidee bis zum Recycling reicht, stellt LEDVANCE sicher, dass die Umweltauswirkungen verringert werden.
Die VO EU 2019/2020 regelt Mindesteffizienzen von Produkten im Rahmen der Öko-Design-Richtlinie und fasst alle bisherigen Verordnungen aus diesem Bereich zusammen.
Diese Lampen sind von der neuen Ökodesign Verordnung betroffen:
Hier finden Sie effiziente LED Alternativen:
Farbige Effizienzskalen machen den Energieverbrauch von Produkten sichtbar und erleichtern es Kunden europaweit, sich für energieeffiziente Produkte zu entscheiden. LEDVANCE sorgt bereits mit einer informativen Produktverpackung für hohe Transparenz und berücksichtigt gleichzeitig die für eine solche Verpackung eingesetzten Ressourcen.
Die VO EU 2019/2015 ist eine Überarbeitung der Verordnung und betrifft die Ernergieverbrauchskennzeichnung. Sie gilt für alle Lichtquellen, mit ein paar Ausnahmen.
Wichtigste Änderungen:
Am 5. Dezember 2019 hat die Europäische Union die neue Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 „zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dem Artikel 9 der Delegierten Verordnung werden die Artikel 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 874/2012 mit Wirkung vom 25. Dezember 2019 aufgehoben. Die zwei aufgehobenen Artikel enthielten die Lieferanten- und Händlerpflichten betreffend Leuchten die an Endnutzer vermarktet werden. Diese sind bis zum vollen Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/2015 am 1. September 2021 ersatzlos entfallen. Entsprechende Leuchten sind somit seit dem 25. Dezember 2019 nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Damit fehlt es ab diesem Zeitpunkt an einer Rechtsgrundlage, um Ihnen die bislang von den Artikeln 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 geforderten Unterlagen und Etiketten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen diese als Hersteller nicht mehr zur Verfügung stellen dürfen.
Ausnahmen:
Vergleichen Sie im Handumdrehen verschiedene Lampentechnologien und berechnen Sie die möglichen Energie- und Kosteneinsparungen sowie Amortisationszeiten für Ihr Projekt!